Eine generalvollmacht über den tod hinaus

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Definition

Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus ist eine rechtliche Vollmacht, die einer Person (dem Bevollmächtigten) die Befugnis erteilt, auch nach dem Tod des Vollmachtgebers im Sinne dessen zu handeln. Diese Vollmacht kann insbesondere für finanzielle Angelegenheiten, die Verwaltung von Vermögenswerten oder die Regelung von Nachlassangelegenheiten von Bedeutung sein.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Zuge der Nachlassregelung stellte sich heraus, dass eine Generalvollmacht über den Tod hinaus vorliegt.
  • Die Generalvollmacht über den Tod hinaus ermöglicht es dem Bevollmächtigten, wichtige Entscheidungen im Sinne des Verstorbenen zu treffen.
  • Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass sie eine Generalvollmacht über den Tod hinaus erteilen können.
  • Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Generalvollmacht über den Tod hinaus zu informieren.