Widerruf

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Definition

Der Begriff "Widerruf" bezeichnet die Rücknahme einer vorherigen Erklärung, Handlung oder Vereinbarung. Er spielt oft eine entscheidende Rolle im Vertragsrecht, wo eine Partei unter bestimmten Bedingungen eine getroffene Entscheidung oder einen Vertrag annullieren kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Widerruf des Kaufvertrags erfolgte innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
  • Er bedauert seinen Widerruf und möchte die Entscheidung gerne rückgängig machen.
  • Im Schreiben wurde auf die Möglichkeit des Widerrufs hingewiesen.
  • Der Widerruf des Abonnements trat sofort in Kraft, nachdem die Anfrage einging.