Ende der sperrfrist beim bausparvertrag

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 3. Mai 2025, 14:27 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Das Ende der Sperrfrist beim Bausparvertrag bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die im Vertrag vereinbarten Wartezeiten abgelaufen sind. Nach Ablauf dieser Sperrfrist hat der Bausparer das Recht, das angesparte Guthaben nebst möglichen staatlichen Förderungen zu veranschlagen und kreditierte Beträge in Anspruch zu nehmen, um beispielsweise eine Immobilie zu erwerben oder Renovierungsarbeiten zu finanzieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach drei Jahren ist das Ende der Sperrfrist erreicht, und ich kann endlich auf mein Bausparguthaben zugreifen.
  • Viele Sparer freuen sich auf das Ende der Sperrfrist, da sie dann ihre lang ersehnten Wohnprojekte realisieren können.
  • Das Ende der Sperrfrist ist ein entscheidender Moment für jeden Bausparer.
  • Bei der Planung ist es wichtig, das Ende der Sperrfrist im Hinterkopf zu behalten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.