Erbschein

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 3. Mai 2025, 14:28 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das den Erben eines Verstorbenen ausweist und die Erbfolge sowie die Erbberechtigten bescheinigt. Er wird beim Nachlassgericht beantragt und dient dazu, den Anspruch auf den Nachlass rechtlich zu belegen, insbesondere gegenüber Banken, Versicherungen und anderen Institutionen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um auf das Erbe zugreifen zu können, musste der Erbe zunächst einen Erbschein beantragen.
  • Der Erbschein wurde vom Nachlassgericht ausgestellt und bestätigte die gesetzlichen Erben.
  • Ohne einen gültigen Erbschein können die Bankkonten des Verstorbenen nicht auf die Erben übertragen werden.
  • Die Beantragung eines Erbscheins kann einige Wochen in Anspruch nehmen, weshalb es ratsam ist, frühzeitig zu handeln.