Ersatz vergeblicher aufwendungen

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Definition

Ersatz vergeblicher Aufwendungen bezeichnet die Rückerstattung von Kosten, die ein Individuum oder Unternehmen in der Erwartung einer Leistung oder eines Gegenwertes getragen hat, jedoch ohne den gewünschten Erfolg. Diese Aufwendungen waren in der Absicht getätigt worden, einen Nutzen zu erzielen, der letztlich nicht realisiert werden konnte.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Firma beantragte Ersatz vergeblicher Aufwendungen, nachdem der Auftraggeber die Vereinbarung nicht eingehalten hatte.
  • In vielen Fällen ist ein Ersatz vergeblicher Aufwendungen notwendig, um finanzielle Einbußen auszugleichen.
  • Er war frustriert, als er bemerkte, dass keine Möglichkeit für Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestand, obwohl er hohe Investitionen getätigt hatte.
  • Juristen müssen oft klären, ob ein Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht, wenn die Performance eines Dienstleisters nicht wie vereinbart erfüllt wurde.