Faktorverfahren bei steuerklasse 4
Definition
Das Faktorverfahren bei Steuerklasse 4 ist eine spezielle Methodik der Lohnsteuerberechnung für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften, die beide das Einkommensteuerverfahren der Steuerklasse 4 in Anspruch nehmen. Bei diesem Verfahren wird nicht nur die Lohnsteuer für die beiden Partner getrennt berechnet, sondern es erfolgt auch eine Aufteilung des zu versteuernden Einkommens in eine individuelle Steuerlast unter Berücksichtigung eines festgelegten Faktors. Dadurch wird eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern erzielt und eine hohe Nachzahlung oder Rückerstattung am Ende des Jahres vermieden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Faktorverfahren bei Steuerklasse 4 ermöglicht eine gleichmäßige Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern.
- Ehepaare sollten sich gut informieren, ob das Faktorverfahren für ihre finanzielle Situation vorteilhaft ist.
- Bei der Wahl des Faktorverfahrens sind die individuellen Einkünfte jedes Partners zu berücksichtigen.
- Viele Paare entscheiden sich für das Faktorverfahren, um böse Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.