Gbr

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Definition

Die Abkürzung gbr steht für "Gesellschaft bürgerlichen Rechts". Sie bezeichnet eine Form der Personengesellschaft, die in Deutschland häufig von zwei oder mehreren Personen gegründet wird, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben oder einen Zweck zu verfolgen. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die gbr eignet sich besonders für kleinere Unternehmensgründungen, da sie mit geringem Aufwand verbunden ist.
  • In einer gbr haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen, was ein gewisses Risiko birgt.
  • Viele Handwerker und Freiberufler entscheiden sich bewusst für die Gründung einer gbr.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gbr sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.