Generalvollmacht über den tod hinaus das

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Definition

Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus ist eine Vollmacht, die es einer Person (dem Bevollmächtigten) erlaubt, im Namen einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) auch nach dessen Tod rechtliche Entscheidungen zu treffen und dessen Angelegenheiten zu regeln. Diese Art der Vollmacht bleibt also auch nach dem Ableben des Vollmachtgebers wirksam.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Generalvollmacht über den Tod hinaus ermöglicht es der Tochter, die finanziellen Angelegenheiten ihres verstorbenen Vaters zu regeln.
  • Viele Menschen unterschätzen die Bedeutung einer Generalvollmacht über den Tod hinaus.
  • Durch die Erteilung einer Generalvollmacht über den Tod hinaus kann der Vollmachtgeber sicherstellen, dass seine Wünsche auch nach seinem Ableben respektiert werden.
  • Es ist ratsam, sich vor der Erstellung einer Generalvollmacht über den Tod hinaus rechtlich beraten zu lassen.