Geschäftsfähigkeit einfach erklärt
Definition
Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, rechtswirksame Geschäfte eigenständig abzuschließen. Sie ist eine grundlegende Voraussetzung im deutschen Zivilrecht, um Verträge abzuschließen und rechtliche Verpflichtungen einzugehen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen voll geschäftsfähigen Personen, beschränkt geschäftsfähigen Personen und geschäftsunfähigen Personen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Ein mündiger Bürger ist voll geschäftsfähig und kann eigenständig Verträge abschließen.
- Minderjährige sind in der Regel nur beschränkt geschäftsfähig und benötigen die Zustimmung ihrer Eltern für bestimmte Rechtsgeschäfte.
- Bei geschäftsunfähigen Personen sind Verträge in der Regel nichtig, was bedeutet, dass sie keine rechtlichen Verpflichtungen eingehen können.
- Die Frage der Geschäftsfähigkeit ist wichtig, damit rechtliche Vorgänge und Vereinbarungen rechtssicher gestaltet werden können.