Generalvollmacht
Definition
Eine Generalvollmacht ist eine rechtliche Ermächtigung, die es einer Person erlaubt, in umfassendem Umfang für eine andere Person zu handeln. Die bevollmächtigte Person kann somit Entscheidungen treffen, Geschäfte abwickeln und Informationen einholen, ohne dass die bevollmächtigte Person hierfür vorherige Zustimmung erteilen muss.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Mit einer Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers Verträge abschließen.
- Es ist ratsam, die Generalvollmacht schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Bei der Erstellung einer Generalvollmacht sollte man sich über die damit verbundenen Risiken im Klaren sein.
- Eine Generalvollmacht kann in viele Lebensbereiche eingreifen, sei es im Gesundheitswesen oder bei finanziellen Angelegenheiten.