Ehevertrag
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Ein Ehevertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die Regelungen zu den finanziellen und rechtlichen Aspekten ihrer Ehe trifft. Er wird in der Regel vor oder während der Eheschließung geschlossen und kann verschiedene Themen wie den Umgang mit Vermögen, Unterhalt, Zugewinngemeinschaft und Scheidungsfolgen regeln. Ein Ehevertrag dient dazu, individuelle Wünsche und Bedürfnisse der Partner festzuhalten und rechtliche Sicherheit zu schaffen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Ein Ehevertrag kann helfen, im Falle einer Scheidung finanzielle Streitigkeiten zu vermeiden.
- Viele Paare entscheiden sich, einen Ehevertrag abzuschließen, um ihre Vermögensverhältnisse klar zu regeln.
- Der Ehevertrag trat in Kraft, als die beiden gegen Ende ihrer Beziehung verschiedene Ansprüche geltend machten.
- Sie berieten sich mit einem Anwalt, um die besten Klauseln für ihren Ehevertrag zu formulieren.