Gez.
Definition
Gez. ist eine Abkürzung, die in verschiedenen Kontexten verwendet wird, häufig jedoch als Kurzform für "gesetzlich" oder "gesetzlich geregelt". In vielen Fällen steht es auch für "gegen den Zuschlag", was in finanziellen oder vertragsrechtlichen Diskussionen vorkommen kann.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Vertrag ist gez. und bindet beide Parteien.
- Diese Regelung ist gez. und muss von allen Mitarbeitenden beachtet werden.
- Alle gez. Dokumente müssen entsprechend den Vorschriften aufbewahrt werden.
- In diesem Fall gilt das gez. Verfahren, um die Fairness zu gewährleisten.