Grundherr

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 3. Mai 2025, 15:03 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Ein Grundherr ist in historischen Kontexten eine Person, die Besitzer von Landbesitz ist und über das betreffende Gebiet und die darauf lebenden Menschen verfügt. Der Begriff bezieht sich häufig auf die feudalen Strukturen im Mittelalter, wo Grundherren ein wichtiges soziales und ökonomisches Machtzentrum darstellten. In diesen Systemen waren die Landarbeiter oder Bauern häufig von den Entscheidungen und der Willkür des Grundherrn abhängig.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Grundherr entschied, welche Felder bestellt werden durften.
  • Viele Bauern waren auf die Gnade ihres Grundherrn angewiesen, um ihre Existenz zu sichern.
  • In der feudal geprägten Gesellschaft hatte der Grundherr bedeutenden Einfluss auf das Leben der Untertanen.
  • Die Rechte des Grundherrn wurden durch verschiedene Gesetze im Laufe der Jahrhunderte eingeschränkt.