Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen personen

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Definition

Eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen ist eine rechtliche Form, bei der das Eigentum an einem Grundstück von mehreren Personen gemeinschaftlich gehalten wird. In dieser Form der Gemeinschaft sind die Eigentümer natürliche Personen, also Menschen und keine juristischen Personen wie Gesellschaften oder Unternehmen. Die Grundstücksgemeinschaft ermöglicht es den Mitgliedern, gemeinsam Entscheidungen über das Grundstück zu treffen und die Nutzung und Verwaltung des Eigentums zu regeln.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen wurde gegründet, um das alte Familiengrundstück zu erhalten.
  • In dieser Gemeinschaft haben alle Mitglieder ein gleiches Mitspracherecht bei Entscheidungen über Sanierungen.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Grundstücksgemeinschaft allein von natürlichen Personen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
  • Konflikte innerhalb der Gemeinschaft können durch Mediation gelöst werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.