Grad der behinderung 30 das
Definition
Der Grad der Behinderung (GdB) von 30 bedeutet, dass eine Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung in geringerem Maße beeinträchtigt ist. Der GdB wird in Deutschland von den zuständigen Stellen attestiert und kann zur Beantragung von bestimmten Rechten, Schutzmaßnahmen und Unterstützungsangeboten dienen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Ein GdB von 30 kann eine Einstufung für Unterstützung im Berufsleben ermöglichen.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 haben möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Fördermaßnahmen.
- Es ist wichtig, den richtigen Grad der Behinderung festzustellen, um passende Hilfen zu erhalten.
- Eine Behinderung kann viele Facetten haben, und der GdB von 30 zeigt, dass gewisse Einschränkungen bestehen.