Grob fahrlässig

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Definition

Grob fahrlässig bezeichnet eine Form der Fahrlässigkeit, die durch ein besonders hohes Maß an Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit gekennzeichnet ist. Sie liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in so erheblichem Maße missachtet, dass es als offensichtlich wahrnehmbar gilt, dass hierdurch eine Gefahr für andere Menschen oder deren Eigentum entsteht. Grobe Fahrlässigkeit wird häufig im Zusammenhang mit rechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Haftungsrecht, thematisiert.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Fahrer handelte grob fahrlässig, als er den Stopp-Schild ignorierte und in die Kreuzung einfädelte.
  • Ein Arzt, der grob fahrlässig behandelt, riskiert die Gesundheit seiner Patienten erheblich.
  • Die grob fahrlässige Unterlassung von Sicherheitsvorkehrungen führte zu einem schweren Unfall im Betrieb.
  • Wenn ein Unternehmen grob fahrlässig mit Kundendaten umgeht, kann es zu empfindlichen Strafen kommen.