Grundherrschaft
Definition
Die Grundherrschaft bezeichnet ein Feudalsystem, in dem ein Grundherr, also ein Adliger oder ein wohlhabender Grundbesitzer, das Nutzungsrecht über Land an Bauern vergibt. Die Bauern waren in der Regel verpflichtet, dem Grundherrn Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft war ein zentrales Element der mittelalterlichen Landwirtschaft und der sozialen Struktur in Europa.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Im Mittelalter war die Grundherrschaft eine weit verbreitete Form der Landnutzung.
- Die Bauern unter der Grundherrschaft mussten oft hohe Abgaben zahlen, was ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit einschränkte.
- Mit dem Aufkommen der Agrarreformen begann ein langsamer Wandel hin zur freien Landwirtschaft, was die Grundherrschaft schrittweise in Frage stellte.
- Historiker analysieren die Auswirkungen der Grundherrschaft auf die soziale Struktur des Mittelalters und deren langfristige Folgen.