Grundsteuer a b c

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Definition

Die Grundsteuer A, B und C sind verschiedene Kategorien der Grundsteuer in Deutschland. Diese Steuer wird von den Kommunen erhoben und bezieht sich auf Grundstücke und Immobilien. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, während die Grundsteuer B auf bebauten oder unbebauten Grundstücken erhoben wird. Die Grundsteuer C ist eine neue Regelung, die zusätzliche Steuern auf unbebaute Grundstücke vorsieht, die länger als ein Jahr im Besitz sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Grundsteuer A wird in der Regel von Landwirten gezahlt, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften.
  • Viele Käufer sind sich nicht bewusst, wie hoch die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke ausfallen kann.
  • Mit der Einführung der Grundsteuer C möchten die Kommunen Anreize für die Bebauung ungenutzter Flächen schaffen.
  • Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt auf Basis des Einheitswerts des Grundstücks und kann je nach Bundesland variieren.