Günstigerprüfung für sämtliche kapitalerträge

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Definition

Die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge ist ein Verfahren im deutschen Steuerrecht, das es Steuerpflichtigen erlaubt, die günstigere Besteuerungsart für ihre Kapitalerträge zu wählen. Dabei wird geprüft, ob die Anwendung des Sparer-Pauschbetrags (Freistellungsauftrag) oder die individuelle Besteuerung der Kapitalerträge, nach dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen, vorteilhafter ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge wird der persönliche Steuersatz des Anlegers berücksichtigt.
  • Viele Anleger nutzen die Günstigerprüfung, um ihre Steuerlast zu minimieren.
  • Die Günstigerprüfung kann entweder durch den Steuerpflichtigen selbst oder durch das Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung erfolgen.
  • Eine Günstigerprüfung ist besonders empfehlenswert für Personen mit niedrigem Einkommen, da sie von der Sparer-Pauschbetragsregelung profitieren können.