Haftungsbeschränkt bei einer firma
Definition
Haftungsbeschränkt bezeichnet einen rechtlichen Status von Unternehmen, bei dem die Gesellschafter in der Regel nur bis zur Höhe ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Firma haften. Dies bedeutet, dass persönliche Vermögenswerte der Gesellschafter im Falle einer Insolvenz oder von Schulden des Unternehmens geschützt sind. Ein typisches Beispiel für ein haftungsbeschränktes Unternehmen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Gründung einer GmbH ist es wichtig, die Regelung der haftungsbeschränkt zu beachten.
- Wenn ein Unternehmen haftungsbeschränkt ist, können die Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für Unternehmensschulden einstehen.
- Die haftungsbeschränkte Unternehmensform bietet eine attraktive Möglichkeit für Unternehmer, Risiko zu minimieren.
- Viele Investoren ziehen es vor, in haftungsbeschränkte Gesellschaften zu investieren, um ihr persönliches Risiko zu verringern.