Haftbefehl

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Definition

Ein Haftbefehl ist eine gerichtliche Anordnung, die die Festnahme einer bestimmten Person anordnet. Er wird in der Regel ausgestellt, wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht oder wenn die Person einer Strafverfolgung entzogen werden soll. Ein Haftbefehl kann sowohl auf Grundlage von Straftaten als auch aus anderen rechtlichen Gründen erlassen werden, wie etwa bei drohender Fluchtgefahr.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Richter erliess einen Haftbefehl gegen den Verdächtigen aufgrund neuer Beweise.
  • Trotz des bestehenden Haftbefehls konnte der Täter zunächst unerkannt bleiben.
  • Der Anwalt beantragte die Aufhebung des Haftbefehls, da die Beweislage unzureichend sei.
  • Nach seiner Verhaftung wurde er sofort dem Haftrichter vorgeführt, um über den Haftbefehl zu entscheiden.