Im führerschein 79.03

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Definition

Die Klasse 79.03 im Führerschein steht für die Erlaubnis, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte zu führen, die eine maximale Geschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreiten. Diese Klasse ist besonders für Personen relevant, die im ländlichen Raum tätig sind und landwirtschaftliche Arbeiten verrichten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um einen Traktor auf dem Feld zu fahren, benötigt man den Führerschein der Klasse 79.03.
  • Landwirte in Deutschland haben häufig den Führerschein der Klasse 79.03, um Maschinen sicher bedienen zu können.
  • Der Kurs für den landwirtschaftlichen Führerschein nach Klasse 79.03 beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen.
  • Mit dem Führerschein der Klasse 79.03 darf man spezielle Fahrzeuge auf dem eigenen Grund und Boden fahren.