Im führerschein 79.03
Definition
Die Klasse 79.03 im Führerschein steht für die Erlaubnis, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte zu führen, die eine maximale Geschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreiten. Diese Klasse ist besonders für Personen relevant, die im ländlichen Raum tätig sind und landwirtschaftliche Arbeiten verrichten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um einen Traktor auf dem Feld zu fahren, benötigt man den Führerschein der Klasse 79.03.
- Landwirte in Deutschland haben häufig den Führerschein der Klasse 79.03, um Maschinen sicher bedienen zu können.
- Der Kurs für den landwirtschaftlichen Führerschein nach Klasse 79.03 beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen.
- Mit dem Führerschein der Klasse 79.03 darf man spezielle Fahrzeuge auf dem eigenen Grund und Boden fahren.