Insolvenz in eigenverwaltung für die mitarbeiter

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Definition

Insolvenz in Eigenverwaltung bezeichnet ein Verfahren, bei dem ein Unternehmen, das zahlungsunfähig ist, die Möglichkeit erhält, die Insolvenz selbst zu verwalten, anstatt einen externen Insolvenzverwalter zu bestellen. Dabei bleibt die Geschäftsführung des Unternehmens unter bestimmten Auflagen eigenverantwortlich und hat die Aufgabe, den Betrieb fortzuführen und sanierende Maßnahmen einzuleiten. Für die Mitarbeiter bedeutet dies, dass sie unter Umständen weiterhin ihre Arbeitsplätze behalten können, während das Unternehmen versucht, sich zu restrukturieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung haben die Mitarbeiter die Chance, aktiv an der Rettung des Unternehmens mitzuwirken.
  • Die Geschäftsführung informierte die Mitarbeiter über die bevorstehende Insolvenz in Eigenverwaltung und die geplanten Maßnahmen zur Sanierung.
  • Für die Mitarbeiter ist es beruhigend zu wissen, dass sie in der Insolvenz in Eigenverwaltung weiterhin in ihren Positionen bleiben können.
  • Eine erfolgreiche Insolvenz in Eigenverwaltung kann nicht nur Arbeitsplätze sichern, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeiter in die Unternehmensführung stärken.