Insolvenz in eigenverwaltung für gläubiger

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Definition

Insolvenz in Eigenverwaltung bezeichnet ein Verfahren im deutschen Insolvenzrecht, bei dem ein insolventes Unternehmen die Möglichkeit erhält, die Insolvenz unter eigener Leitung zu organisieren und zu steuern. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung weiterhin die Kontrolle über das Unternehmen behält, während gleichzeitig ein Sachwalter die Einhaltung der Gesetze und die Interessen der Gläubiger überwacht. Dieses Verfahren kann insbesondere für Unternehmen von Vorteil sein, die in der Lage sind, sich selbst zu reorganisieren und ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Insolvenz in Eigenverwaltung ermöglicht es dem Unternehmen, ohne externe Eingriffe eine Lösung zu finden.
  • Viele Gläubiger sehen in der Insolvenz in Eigenverwaltung eine Chance auf eine bessere Rückzahlung ihrer Forderungen.
  • Durch die Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt die unternehmerische Freiheit in gewissen Maß erhalten.
  • Die Bedingungen für die Eröffnung eines Verfahrens zur Insolvenz in Eigenverwaltung sind klar definiert und müssen von der Geschäftsführung eingehalten werden.