Lebenslänglich mit anschließender sicherheitsverwahrung

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Definition

Der Begriff "lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung" bezeichnet eine strafrechtliche Maßnahme, bei der eine Person zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, und anschließend die Möglichkeit besteht, dass diese Person in Sicherheitsverwahrung genommen wird. Dies geschieht, wenn festgestellt wird, dass von der Person auch nach Verbüßung der Strafe weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die Sicherheitsverwahrung dient somit dem Schutz der Gesellschaft vor potenziell gefährlichen Straftätern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Angeklagte wurde zu lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt, da er als Wiederholungstäter galt.
  • In Deutschland ist es möglich, dass Straftäter, die zu lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt werden, nach einer bestimmten Zeit auf Bewährung entlassen werden können, falls keine Gefahr mehr besteht.
  • Der Psychiater empfahl, den Täter nach der Verbüßung seiner lebenslangen Haftstrafe weiterhin in Sicherheitsverwahrung zu halten.
  • Über den Fall des verurteilten Mörders, der zu lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung verdonnert wurde, wurde intensiv in den Medien berichtet.