Lohnsteuer aus sonstigen bezügen

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Definition

Die Lohnsteuer aus sonstigen Bezügen bezeichnet die Steuer, die auf Einkünfte erhoben wird, die nicht aus einem regulären Arbeitsverhältnis stammen. Diese Bezüge können beispielsweise einmalige Zahlungen wie Abfindungen, Bonuszahlungen oder Vergütungen für Nebenleistungen sein. Sie unterliegen einer gesonderten Besteuerung und werden in der Regel vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Auszahlung der Abfindung wurde die Lohnsteuer aus sonstigen Bezügen einbehalten.
  • Viele Arbeitnehmer sind sich nicht bewusst, dass auch Bonuszahlungen der Lohnsteuer aus sonstigen Bezügen unterliegen.
  • Die Berechnung der Lohnsteuer aus sonstigen Bezügen kann je nach Höhe des Bezugs variieren.
  • Es ist ratsam, sich über die Auswirkungen der Lohnsteuer aus sonstigen Bezügen auf die eigene Steuerlast im Klaren zu sein.