Mehr als geringfügig entlohnt
Definition
"Mehr als geringfügig entlohnt" bezeichnet eine Form der Vergütung, die über der gesetzlichen Grenze für geringfügige Beschäftigungen liegt. In Deutschland gilt eine Beschäftigung als geringfügig entlohnt, wenn das monatliche Einkommen 520 Euro nicht übersteigt. Verdient jemand mehr als diesen Betrag, wird dieser Beschäftigungsverhältnis als mehr als geringfügig entlohnt eingestuft und unterliegt anderen rechtlichen und steuerlichen Regelungen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Ein Job, der mehr als geringfügig entlohnt wird, bietet oft zusätzliche soziale Leistungen.
- Viele Arbeitnehmer suchen nach Stellen, die mehr als geringfügig entlohnt sind, um ihre finanziellen Möglichkeiten zu verbessern.
- In der Regel müssen Steuerabgaben gezahlt werden, wenn das Einkommen mehr als geringfügig entlohnt wird.
- Unternehmen sind verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, wenn sie mehr als geringfügig entlohnt bezahlen.