Nichtig

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Definition

Nichtig bezeichnet etwas, das rechtlich ohne Wirkung oder ungültig ist. Der Begriff wird häufig in rechtlichen Kontexten verwendet, wenn ein Vertrag, eine Erklärung oder eine Handlung als nicht existent oder bedeutungslos betrachtet wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Vertrag wurde als nichtig erklärt, weil er nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
  • Ihre Aussagen waren nichtig und hatten somit keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts.
  • Ohne eine Unterschrift ist das Dokument rechtlich nichtig.
  • Viele betrachten die Diskussion als nichtig, da sie keinen praktischen Nutzen hat.