Ordnungsruf im bundestag

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Definition

Ein Ordnungsruf im Bundestag ist eine parlamentarische Maßnahme, die dazu dient, die Ordnung während der Sitzungen aufrechtzuerhalten. Er wird in der Regel von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundestages ausgesprochen, wenn Redner oder Abgeordnete sich nicht an die Geschäftsordnung halten oder die Debatte stören. Der Ordnungsruf soll sicherstellen, dass die Sitzung in einem angemessenen Rahmen abläuft und die parlamentarischen Regeln respektiert werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Ordnungsruf wurde ausgesprochen, weil ein Abgeordneter wiederholt vom Thema abwich.
  • Bei lautstarken Auseinandersetzungen im Plenarsaal musste die Präsidentin mehrmals einen Ordnungsruf erteilen.
  • Nach dem Ordnungsruf fiel im Bundestag wieder Ruhe ein, und die Debatte konnte fortgesetzt werden.
  • Ein Ordnungsruf ist eine wichtige Maßnahme, um die Disziplin während der Parlamentssitzungen zu wahren.