Paragraph 165 absatz 1 satz 2 ao
Definition
Paragraph 165 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) regelt die Fristen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Hinsichtlich der Festsetzungen von Steuern verpflichtet dieser Paragraph die Finanzbehörden, die Bekanntgabefristen einzuhalten, um sicherzustellen, dass Steuerpflichtige rechtzeitig über ihre steuerlichen Obliegenheiten informiert werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Paragraph 165 Absatz 1 Satz 2 AO stellt sicher, dass Steuerbescheide rechtzeitig bekanntgegeben werden müssen.
- Es ist wichtig, die Fristen gemäß Paragraph 165 Absatz 1 Satz 2 AO zu beachten, um Nachteile zu vermeiden.
- Bei einer nicht fristgerechten Bekanntgabe könnte es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, die in Paragraph 165 Absatz 1 Satz 2 AO thematisiert werden.
- Steuerberater sollten den Paragraphen 165 Absatz 1 Satz 2 AO in ihre Beratung einbeziehen, um die Klienten optimal zu unterstützen.
Kategorie: Deutsch Kategorie: Substantive