Pflegestufe 5
Definition
Die Pflegestufe 5 bezeichnet im deutschen Pflegeversicherungsrecht einen hohen Grad an Pflegebedürftigkeit. Diese Stufe wird Personen zugeordnet, die einen besonders intensiven Pflege- und Betreuungsbedarf haben. Pflegestufe 5 ist häufig für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder erheblichen psychischen Erkrankungen vorgesehen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In der neuen Regelung zur Pflegeversicherung wurde die Pflegestufe 5 eingeführt, um den Bedürfnissen schwerstpflegebedürftiger Menschen besser gerecht zu werden.
- Personen in Pflegestufe 5 benötigen rund um die Uhr Unterstützung und können viele alltägliche Dinge nicht mehr selbstständig erledigen.
- Die Einstufung in die Pflegestufe 5 erfolgt durch einen Gutachter, der die Pflegebedürftigkeit anhand bestimmter Kriterien bewertet.
- Angehörige von Menschen in Pflegestufe 5 haben Anspruch auf spezielle Schulungen und Unterstützung, um die Pflege zu erleichtern.