Ppa vor dem namen

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Definition

Die Abkürzung "ppa" vor einem Namen steht für "per procura" und wird häufig in geschäftlichen Kontexten verwendet. Sie zeigt an, dass eine Person im Namen einer anderen Person oder Organisation handelt, basierend auf einer Vollmacht. Dies ist besonders relevant in der Unternehmensführung und bei rechtlichen Dokumenten, wo eine bevollmächtigte Person Entscheidungen treffen oder Unterschriften leisten kann, während die eigentliche Verantwortung bei der autorisierten Person liegt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Geschäftsführer war aufgrund seiner umfangreichen Vollmachten in der Lage, Verträge zu unterzeichnen, und so war er mit dem Zusatz "ppa" versehen.
  • In der Firma kann jeder Mitarbeiter, der eine ppa hat, Entscheidungen im Namen des Unternehmens treffen.
  • Wenn ein Co-Geschäftsführer auf Reisen ist, kann der andere Geschäftsführer mit ppa im Namen des Abwesenden handeln.
  • Bei der Unterzeichnung des Dokuments war es wichtig, dass der Mitarbeiter seinen Namen korrekt mit "ppa" hinzufügte, um die rechtlichen Folgen klarzustellen.