Richter auf lebenszeit
Definition
Ein Richter auf Lebenszeit ist ein Jurist, der seine richterliche Tätigkeit für die Dauer seines Lebens ausübt. Diese Form der Ernennung gewährleistet eine unabhängige und autonome Ausübung der Justiz, da Richter nicht von politischen Einflüssen oder zeitlichen Befristungen betroffen sind. In vielen Rechtsordnungen, insbesondere im deutschen Rechtssystem, ist diese Regelung verankert, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Ein Richter auf Lebenszeit ist in der Lage, Entscheidungen ohne Angst vor politischem Druck zu treffen.
- In Deutschland werden Richter auf Lebenszeit ernannt, um die Unabhängigkeit der Justiz zu garantieren.
- Die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit erfolgt meist durch den Präsidenten oder eine entsprechende Institution.
- Kritiker befürchten, dass eine lebenslange Anstellung die Flexibilität des Justizsystems beeinträchtigen könnte.