Steuerlicher gewinn nach 4 abs 3 estg

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Definition

Der steuerliche Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bezieht sich auf die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Kleinunternehmer und Freiberufler. Diese Regelung erlaubt es diesen Steuerpflichtigen, ihre Einkünfte und Ausgaben einfach zu erfassen, ohne eine aufwendige Bilanz erstellen zu müssen. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der steuerliche Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermöglicht es kleinen Unternehmen, ihre Finanzen unkompliziert zu verwalten.
  • Viele Freiberufler profitieren von der Vereinfachung der Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
  • Kleinunternehmer müssen bei der Ermittlung ihres steuerlichen Gewinns gemäß § 4 Abs. 3 EStG lediglich ihre Einnahmen und Ausgaben auflisten.
  • Die Regelungen für den steuerlichen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG sind besonders vorteilhaft für Selbstständige mit geringeren Einkünften.