Steuerfreie innergemeinschaftliche lieferung artikel 138
Definition
Die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach Artikel 138 des Mehrwertsteuergesetzes bezieht sich auf den Handel innerhalb der Europäischen Union, bei dem Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden, ohne dass dabei Mehrwertsteuer erhoben wird. Diese Regelung dient der Förderung des freien Handels innerhalb der EU und soll sicherstellen, dass Unternehmen in der EU Wettbewerbsbedingungen auf einem einheitlichen Markt vorfinden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung handelt es sich um eine Lieferung von Waren zwischen EU-Mitgliedstaaten ohne die Erhebung von Mehrwertsteuer.
- Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen, müssen bestimmte Nachweispflichten erfüllen, um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können.
- Der Verkäufer muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers überprüfen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt sind.
- Bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann es zu Nachforderungen von Umsatzsteuer kommen, wodurch die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gefährdet wird.