Untermiete

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Definition

Untermiete bezeichnet das Mietverhältnis, in dem ein Mieter (Untermieter) einen Teil oder die gesamte Mietwohnung von einem Hauptmieter (Vermieter) mietet. Dies geschieht in der Regel mit Zustimmung des Vermieters und stellt eine Form der Unterbringung dar, bei der die mietrechtlichen Bedingungen zwischen Haupt- und Untermieter individuell vereinbart werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Student hat seine Wohnung untervermietet, während er ein Auslandssemester absolviert.
  • Bei der Untermiete muss der Hauptmieter sicherstellen, dass die Mietbedingungen mit dem Vermieter abgestimmt sind.
  • Viele Menschen entscheiden sich für eine Untermiete, um die hohen Wohnkosten in Städten zu reduzieren.
  • Bevor du eine Wohnung untervermietest, solltest du deinen Mietvertrag auf entsprechende Klauseln überprüfen.