Vc vor einer unterschrift
Definition
Die Abkürzung "vc" vor einer Unterschrift steht für "vorläufige Zustimmung" oder "vorläufige Einwilligung". Sie signalisiert, dass der Unterzeichnende der darin enthaltenen Information oder dem Dokument zustimmt, jedoch die endgültige Zustimmung noch aussteht. Diese Praxis wird häufig in offiziellen Dokumenten oder Verträgen verwendet, um anzuzeigen, dass die Zustimmung in der Zukunft formalisiert wird.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- "In dem Vertrag wurde die Abkürzung vc verwendet, um anzuzeigen, dass die Zustimmung des Geschäftsführers noch aussteht."
- "Die Unterzeichnung des Dokuments mit 'vc' bedeutet, dass der Vertrag noch geprüft werden muss."
- "Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte jeder, der mit 'vc' unterschreibt, den vorläufigen Charakter seiner Zustimmung klar kommunizieren."
- "Die Verwendung von 'vc' vor der Unterschrift kann rechtliche Konsequenzen haben, daher ist Vorsicht geboten."