Verjähren
Definition
Verjähren bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem eine Forderung oder ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Fristen sind im jeweiligen Rechtssystem festgelegt und stellen sicher, dass alte Ansprüche nicht unbegrenzt verfolgt werden können.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach Ablauf von drei Jahren verjährte die Forderung und konnte nicht mehr eingeklagt werden.
- In Deutschland gibt es verschiedene Regelungen zur Verjährung, die je nach Art des Anspruchs unterschiedlich sind.
- Der Schuldner war erleichtert, als ihm bewusst wurde, dass die Schulden bereits verjährt waren.
- Es ist wichtig, die Verjährungsfristen im Auge zu behalten, um keine Ansprüche zu verlieren.