Verlustvortrag bei der steuererklärung

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Definition

Der Verlustvortrag ist ein steuerrechtlicher Begriff, der es einer steuerpflichtigen Person ermöglicht, Verluste aus einem Jahr in zukünftige Jahre vorzutragen, um diese mit zukünftigen Einkünften zu verrechnen. Dies bedeutet, dass negative Einkünfte, die in einem bestimmten Jahr erzielt wurden, genutzt werden können, um das zu versteuernde Einkommen in folgenden Jahren zu reduzieren und damit die Steuerlast zu mindern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Verlustvortrag ermöglicht es Unternehmen, ihre finanziellen Einbußen von einem Jahr auf die folgenden Jahre zu übertragen.
  • Viele Selbstständige nutzen den Verlustvortrag, um ihre Steuerlast in profitableren Jahren zu senken.
  • Ein Steuerberater kann wertvolle Hinweise dazu geben, wie der Verlustvortrag optimal in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann.
  • Um einen Verlustvortrag korrekt zu beantragen, müssen bestimmte steuerliche Vorschriften eingehalten werden.