Verhinderungspflege

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Definition

Verhinderungspflege bezeichnet eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, für eine begrenzte Zeit eine Auszeit von der Pflege ihres Angehörigen zu nehmen, wenn die Person, die gepflegt wird, vorübergehend nicht von ihnen betreut werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss oder der pflegende Angehörige selbst krank wird. Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und soll dazu dienen, die pflegenden Angehörigen zu entlasten und ihre Gesundheit zu schützen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Verhinderungspflege ermöglicht es Angehörigen, sich eine wohlverdiente Auszeit zu gönnen.
  • In der Zeit der Verhinderungspflege übernimmt eine andere Person die Betreuung des Pflegebedürftigen.
  • Viele pflegende Angehörige wissen oft nicht, dass ihnen Verhinderungspflege zusteht.
  • Es ist wichtig, die Möglichkeiten der Verhinderungspflege gut zu planen, um Stress zu vermeiden.