Widerrufung
Definition
Der Begriff 'Widerrufung' bezeichnet den rechtlichen Akt, durch den eine zuvor erteilte Erklärung, Zustimmung oder Handlung zurückgenommen wird. Dies kann beispielsweise die Rücknahme einer Genehmigung, eines Vertrages oder einer Einwilligung betreffen. Der Widerruf erfolgt meist durch eine ausdrückliche Willensäußerung des Widerrufenden und hat in der Regel zur Folge, dass die vorherige rechtliche Bindung als nichtig gilt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Widerrufung der Mitgliedschaft erfolgte fristgerecht.
- Nach der Widerrufung seiner Einwilligung ist die Verarbeitung seiner Daten unrechtmäßig.
- Der Kunde kann seine Bestellung bis zur Widerrufung jederzeit anpassen.
- Die Widerrufung des ursprünglich unterzeichneten Vertrags führte zu rechtlichen Auseinandersetzungen.