Wartezeit bei rente

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Definition

Die Wartezeit bei der Rente bezeichnet den Zeitraum, den eine Person ab dem Beginn ihrer Versicherung oder dem Erreichen eines bestimmten Alters bis zum Erhalt ihrer Rentenleistungen warten muss. In Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben, die die Mindestdauer dieser Wartezeit festlegen, um Anspruch auf eine Altersrente zu erlangen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei vielen Rentenarten gibt es eine Wartezeit, die eingehalten werden muss, bevor die Zahlungen beginnen.
  • Die gesetzliche Wartezeit für die Altersrente beträgt in Deutschland in der Regel 5 Jahre.
  • Wer die Wartezeit nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf Rentenansprüche.
  • In manchen Fällen kann die Wartezeit verlängert werden, wenn der Versicherte längere Zeit nicht eingezahlt hat.