Zwangsvollstreckung
Definition
Zwangsvollstreckung bezeichnet das rechtliche Verfahren, durch das Gläubiger versuchen, ihre durch einen Titel (z. B. ein gerichtliches Urteil) besicherten Forderungen gegen einen Schuldner durchzusetzen. Hierbei kommt es zur Durchsetzung von Ansprüchen durch die Entnahme von Vermögenswerten oder die Beantragung von Maßnahmen zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet, nachdem der Schuldner seine Zahlungen nicht geleistet hatte.
- Im Falle einer Zwangsvollstreckung ist es wichtig, sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen.
- Der Gläubiger hat das Recht, eine Zwangsvollstreckung zu beantragen, um seine Forderungen durchzusetzen.
- Unter bestimmten Umständen kann eine Zwangsvollstreckung auch durch die gerichtliche Pfändung von Einkommen erfolgen.