Zzgl.

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Definition

Der Begriff "zzgl." ist eine Abkürzung für "zuzüglich". Er wird häufig in wirtschaftlichen und kaufmännischen Kontexten verwendet, um anzuzeigen, dass zu einem bestimmten Betrag zusätzlich Kosten oder Beträge hinzukommen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Gesamtpreis beträgt 100 Euro zzgl. Steuern.
  • Die Lieferung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen zzgl. Versandkosten.
  • Für zusätzliche Leistungen fallen Gebühren zzgl. an.
  • Die monatliche Miete beträgt 800 Euro zzgl. Nebenkosten.