Zpo 882c 1 in der schufa

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Definition

ZPO 882c 1 bezieht sich auf die Vorschrift der Zivilprozessordnung (ZPO) in Deutschland, die die Voraussetzungen für eine Vollstreckung aus einem Titel regelt. Diese Regelung hat besondere Relevanz, insbesondere wenn es um die Eintragung und Speicherung von Daten bei der Schufa geht, die das Kreditverhalten von Personen beeinflussen kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Beantragung eines Kredits wird oft nach dem ZPO 882c 1 gefragt, um die rechtlichen Grundlagen der Vollstreckung zu verstehen.
  • Ein negativer Schufa-Eintrag, der auf § ZPO 882c 1 basiert, kann die Möglichkeiten zur Kreditaufnahme erheblich einschränken.
  • Es ist wichtig, sich über die Auswirkungen der ZPO 882c 1 auf die eigene Kreditwürdigkeit im Klaren zu sein.
  • Vielen Menschen sind die rechtlichen Regelungen, die hinter einem Schufa-Eintrag stehen, nicht bewusst, insbesondere die Bedeutung von ZPO 882c 1.