Corpus delicti

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Definition

Der Begriff "corpus delicti" stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet den "Körper des Verbrechens". In einem juristischen Kontext wird damit das materielle Beweismittel verstanden, das für die Aufklärung eines Delikts notwendig ist. Es handelt sich dabei um den konkreten Gegenstand oder die Umstände, die beweisen, dass ein strafbares Verhalten stattgefunden hat.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das corpus delicti in diesem Fall war eine im Park gefundene Waffe.
  • Ohne das corpus delicti kann die Anklage Schwierigkeiten haben, ihren Fall zu beweisen.
  • Der Anwalt argumentierte, dass das corpus delicti nicht eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden kann.
  • Bei der Verhandlung stellte sich heraus, dass das corpus delicti gefälscht war.