Gdb 80 im schwerbehindertenausweis

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Definition

GDB 80 im Schwerbehindertenausweis steht für den Grad der Behinderung, der angibt, dass eine Person eine erhebliche Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat. Der Grad von 80 % bedeutet, dass die betroffene Person in vielen Bereichen des Lebens Einschränkungen erfährt, die eine durchschnittliche Lebensqualität stark beeinträchtigen können. Der GDB wird in Deutschland genutzt, um individuelle Ansprüche auf Nachteilsausgleich und Förderung zu überprüfen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Personen mit einem GDB von 80 sind berechtigt, zahlreiche Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
  • Der Antrag auf den Schwerbehindertenausweis wurde aufgrund des GDB 80 genehmigt.
  • Viele Menschen mit GDB 80 berichten von täglichen Herausforderungen in ihrem Alltag.
  • Ein GDB von 80 kann auch Auswirkungen auf die berufliche Rehabilitation haben.