Gesonderte feststellung nach 10a abs 4 estg

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Definition

Die gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG bezieht sich auf die spezielle steuerliche Regelung, die es ermöglicht, bestimmte Aufwendungen, wie zum Beispiel Verluste aus der Veräußering von Grundstücken, separat festzustellen. Diese Regelung dient dazu, eine korrekte Berücksichtigung in der Steuererklärung zu gewährleisten und steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG ist wichtig für Steuerpflichtige, die Verluste aus Immobilienverkäufen geltend machen möchten.
  • Durch die gesonderte Feststellung können Steuerpflichtige ihre Steuerlast verringern, indem sie spezifische Verluste angeben.
  • Ein Steuerberater sollte unbedingt die gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG in die Beratung einbeziehen.
  • Oftmals ist es vorteilhaft, die gesonderte Feststellung in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Vorteile bei der Einkommenssteuererklärung zu erzielen.