Grad der behinderung 20

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Definition

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die Schwere einer Behinderung und wird in Deutschland in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben. Ein GdB von 20 bedeutet, dass die betroffene Person gesundheitliche Einschränkungen hat, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen, jedoch keine schwerwiegenden Beeinträchtigungen vorliegen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei einem Grad der Behinderung von 20 kann die betroffene Person bestimmte Hilfen in Anspruch nehmen.
  • In vielen Fällen wird der GdB im Rahmen von Anträgen auf Sozialleistungen geprüft.
  • Eine Behinderung mit einem GdB von 20 kann bereits Auswirkungen auf die berufliche Situation haben.
  • Personen mit einem GdB von 20 sind oft nicht in der Lage, alle Aufgaben im Alltag ohne Unterstützung zu bewältigen.