Grundsteuer a
Definition
Die Grundsteuer A ist eine Steuer, die auf den Besitz von landwirtschaftlichen Flächen erhoben wird. Diese Steuer wird in Deutschland für Grundstücke, die landwirtschaftlich genutzt werden, und für die darauf befindlichen Gebäude verlangt. Die Grundsteuer A wird als Teil der Grundsteuer erhoben, die in der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen darstellt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Grundsteuer A wird von den Landwirten jährlich entrichtet.
- Bei der Berechnung der Grundsteuer A spielen sowohl die Größe der Fläche als auch deren Nutzungsart eine Rolle.
- Viele Landwirte sind mit der Höhe der Grundsteuer A unzufrieden und fordern eine Reform.
- Die Einnahmen aus der Grundsteuer A fließen direkt in die kommunalen Haushalte und sind für viele Städte und Gemeinden von großer Bedeutung.